Allgemeine Geschäftsbedingungen

der HBF Reinigungsgeräte GmbH – Handel und Service

Gültig ab 01.11.2008

  1. Für die Lieferungen und Leistungen der HBF Reinigungsgeräte GmbH - Handel und Service – (im folgenden HBF GmbH genannt) gelten ausschließlich ihre Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden (Käufer), ohne dass sie erneut einer Vereinbarung bedürfen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die HBF GmbH nicht an. Abweichend hiervon werden die Geschäftsbedingungen des Kunden nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung Vertragsbestandteil. Die Geschäftsbedingungen der HBF GmbH gelten auch dann, wenn sie in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Geschäftsbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
  2. Liefergegenstände sind insbesondere neue und gebrauchte Reinigungs-, Heiz- und Klimageräte, Lüfter, Kompressoren, Kondenstrockner, Zubehör, Ersatzteile, Reinigungs- und Betriebsmittel sowie Sondergeräte und Sonderanfertigungen einschließlich explosionsgeschützte Liefergegenstände.
    Leistungen sind Montage, Inbetriebnahme und Kundendienst, insbesondere Wartung und Reparaturen.
  3. Alle Vereinbarungen der Vertragspartner zur Ausführung dieses Vertrages sowie alle Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
  4. Die Angaben der Lieferfristen erfolgen nach bestem Ermessen, sind aber nicht verbindlich. Mangelfreie und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

    Die HBF GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält. Die Verantwortlichkeit der HBF GmbH für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Die HBF GmbH wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Die HBF GmbH wird dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

    Ändert der Kunde nach der Bestellung eines individuell für ihn zu fertigenden oder umzubauenden Liefergegenstandes die Angaben zu dessen Beschaffenheit, Funktion oder Nutzungszweck, nach denen die HBF GmbH das Gerät vom Hersteller fertigen oder umbauen läßt und welche eine Änderung der technischen Merkmale des Gerätes zur Folge haben, so verlängert sich die Lieferfrist. Der Hersteller und die HBF GmbH haften nicht für daraus entstehende Schäden des Kunden.
  5. Die Preise sind freibleibend und verstehen sich ab dem Lager der HBF GmbH in Wiesbaden-Delkenheim zuzüglich Verpackung, Versand- oder Transportkosten, Transportversicherung und der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Holt der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter den Liefergegenstand bei der HBF GmbH ab, trägt der Kunde ebenfalls die Transportkosten.
  6. Die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs des Liefergegenstandes trägt der Kunde ab Bereitstellen beim Hersteller zum Versand oder Transport zur HBF GmbH, auch insbesondere bei Teillieferungen oder bei Übernahme weiterer Leistungen durch den Hersteller oder die HBF GmbH wie insbesondere die Prüfung oder Montage des Liefergegenstandes durch die HBF GmbH. Das gilt auch, wenn der Kunde den Liefergegenstand bei der HBF GmbH abholt oder durch einen Dritten abholen läßt.
    Der Versand oder Transport des Liefergegenstandes vom Hersteller zur HBF GmbH und von der HBF GmbH zum Kunden erfolgt durch den Hersteller, die HBF GmbH oder von ihnen oder dem Kunden beauftragte Dritte für Rechnung und auf Gefahr des Kunden.
  7. Erstellt die HBF GmbH einen Kostenvoranschlag für einen Liefergegenstand oder eine Leistung, so hat der Kunde die Kosten für den Kostenvoranschlag zu vergüten, wenn ein Auftrag nicht erteilt oder die Kostenvergütung gesondert vereinbart wird. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die Vergütung für den Kostenvoranschlag ist sofort netto ohne Abzug zahlbar.
  8. Rechnungen für Lieferungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu zahlen. Rechnungen für Leistungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der HBF GmbH.
  9. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die HBF GmbH berechtigt, vom Zeitpunkt des Verzuges an Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen, wenn der Kunde Verbraucher ist. Der Zinssatz beträgt 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn der Kunde nicht Verbraucher ist. Die HBF GmbH kann einen weiteren Schaden sowie aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen geltend machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger als die Pauschale ist.
  10. Kommt der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist die HBF GmbH berechtigt, gem. §§ 281, 323, 325 BGB vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die HBF GmbH kann im Falle des Rücktritts eine Nutzungsvergütung in Höhe des eingetretenen Wertverlustes verlangen.

    Etwaig geleistete Teilzahlungen sind bei der Ermittlung der Nutzungsvergütung zu berücksichtigen.
    Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die HBF GmbH nach einmaliger Mahnung oder einmaliger Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist dann zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung der HBF GmbH, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
  11. Der Kunde ist berechtigt, mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufzurechnen.
  12. Für die Rechte des Kunden sind ausschließlich die einzelvertraglich vereinbarten Beschaffenheits-, Funktions- und Haltbarkeitsmerkmale sowie die nach dem Vertrag vorausgesetzte und die übliche Verwendungsmöglichkeit des Liefergegenstandes maßgebend.

    Durch Angaben, Beschreibungen und Darstellungen der HBF GmbH, der Hersteller und deren Vorlieferanten sowie deren Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zu den neuen Liefergegenständen, die insbesondere in Verkaufsgesprächen, Werbeankündigungen, auf Prospekten, Verpackungsmaterial und der Homepage der HBF GmbH, der Hersteller und deren Vorlieferanten erfolgen, werden keine Beschaffenheits-, Funktions- oder Haltbarkeitsgarantien gegeben.
  13. a) Die HBF GmbH hat Sachmängel des Liefergegenstandes, welchen sie als Zwischenhändler von Herstellern oder Lieferanten bezieht, und unverändert an den Kunden weiterliefert, nicht zu vertreten. Die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

    b) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Verwendbarkeit.

    c) Die Gewährleistung für neue und gebrauchte Liefergegenstände wird auf die Nacherfüllung beschränkt. Die HBF GmbH wählt zwischen Nachbesserung und Nachlieferung aus. Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Liefergegenstände 24 Monate und für gebrauchte Liefergegenstände 6 Monate, jeweils ab dem Datum der Ablieferung bei dem Kunden.

    d) Handelt es sich bei dem mangelhaften Liefergegenstand um einen für den Kunden nach dessen Angaben individuell hergestellten oder um einen für den Kunden nach dessen Angaben umgebauten, so sind ergänzend zu den vorrangig geltenden individuellen Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vorschriften des Kaufrechts anwendbar.
  14. a) Mängel sind der HBF GmbH schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes beim Kunden anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt der Liefergegenstand als genehmigt. Zeigt sich später ein Mangel, der auch bei sorgfältiger Untersuchung innerhalb dieser Frist nicht erkennbar war, so ist er der HBF GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls gilt der Liefergegenstand auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

  1. b) Verweigert die HBF GmbH die Mangelbeseitigung oder schlägt sie fehl, kann der Kunde Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Die Nacherfüllung ist nach dem zweiten erfolglosen Versuch der Mangelbeseitigung fehlgeschlagen. Der Kunde hat das Recht auf Schadensersatz statt der Leistung sowie das Rücktrittsrecht, ohne dass es einer vorherigen Fristsetzung bedarf, wenn die Mangelbeseitigung fehlgeschlagen oder dem Kunden aus sonstigen Gründen unzumutbar ist oder von der HBF GmbH verweigert wird.
  2. Der Kunde hat bei Gebrauch des Liefergegenstandes die ihm ausgehändigte Bedienungsanleitung des Herstellers sowie die Bedienungsanleitungen der HBF GmbH für die Bedienung und die Schutzmaßnahmen zu beachten. Für Personen- und Sachschäden, die durch die fehlerhafte Bedienung oder den nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstandes entstehen, haftet die HBF GmbH nicht. Entstehen durch die fehlerhafte Bedienung oder den nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch Mängel oder Schäden an dem Liefergegenstand, repariert die HBF GmbH diese auf Kosten des Kunden, ohne für die Mängel oder Schäden zu haften.

    Die Gewährleistung ist insbesondere in folgenden Fällen ausgeschlossen: ungeeignete, unsachgemäße, fehlerhafte oder nachlässige Verwendung oder Behandlung; fehlerhafte Montage, Einbauarbeiten oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte; natürliche Abnutzung; nicht ordnungsgemäße Wartung, Instandsetzung oder Änderung durch den Kunden; Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel; mangelhafte Bauarbeiten; ungeeigneter Baugrund; chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse - soweit sie nicht vom Hersteller oder der HBF GmbH zu verantworten sind. Beruht die fehlerhafte Bedienung des Liefergegenstandes auf einer mangelhaften Bedienungsanleitung des Herstellers, so haftet der Hersteller des Gerätes vorrangig vor der HBF GmbH.
  3. a) Die HBF GmbH haftet in Fällen ihres Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder eines ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet sie nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung der HBF GmbH ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes a) der Ziffer 16 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

    b) Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

    c) Die Regelungen der vorstehenden Absätze a) und b) erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

    d) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  4. Ist der Kunde Verbraucher, bleibt der Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der HBF GmbH.

    Für die anderen Kunden gilt: Die Liefergegenstände bleiben Eigentum der HBF GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche, insbesondere bis alle ihre gegenwärtigen Forderungen gegen den Kunden, auch aus mehreren Verträgen einschließlich Zinsen, Kosten und Steuern sowie die zukünftigen Ansprüche aus Ersatzteillieferungen oder Leistungen wie Montage, Inbetriebnahme und Kundendienst, insbesondere Wartung und Reparatur, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen in Zusammenhang stehen, vollständig erfüllt sind. Schecks und Wechsel bewirken erst mit ihrer vollständigen und endgültigen Einlösung die Erfüllung der Ansprüche gegen den Kunden.

    Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.

    Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Kunden (Wiederverkäufer) erfolgt. Der Kunde (Wiederverkäufer) hat mit seinem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.

    Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an die HBF GmbH ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von der HBF GmbH in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes i. S. d. Ziffer 5 oben entspricht. Der der HBF GmbH abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Der Kunde tritt an die HBF GmbH hiermit im voraus auch alle Ansprüche mit allen Nebenrechten ab, soweit sie ihm gegen Versicherer oder sonstige Dritte aufgrund von Beschädigung, Minderung, Verlust oder Untergang ihrer Liefergegenstände oder aus anderen Gründen zustehen.

    Verbindet der Kunde den Liefergegenstand mit unbeweglichen Sachen wie Grundstücken oder Gebäuden, mit diesen verbundenen Anlagen oder mit beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes zu den übrigen verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung an die HBF GmbH ab.

    Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der in dieser Ziffer 17 abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an die HBF GmbH weiterleiten.

    Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist die HBF GmbH berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann die HBF GmbH nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dessen Abnehmer verlangen.
    Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde der HBF GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen dessen Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde ist verpflichtet, der HBF GmbH Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände unverzüglich mitzuteilen.
  5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  6. Falls einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden sollten oder Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was die Vertragsteile nach Sinn und Zweck vereinbart hätten, wenn sie die Lücke von vornherein erkannt hätten.